Büsumer Feinkost
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Büsumer Fischereigesellschaft mbH & Co. KG

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Für sämtliche Verträge mit einem Unternehmer gelten ausschließlich unsere nachstehenden Ge­schäftsbedingungen.
Der Käufer erkennt diese mit Auftragsertei­lung als allein bindend an, selbst wenn er seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedin­gungen in der Bestellung zu Grunde legt und wir nicht ausdrücklich wi­dersprechen. Abweichende Vereinbarungen sowie Ne­benabreden von diesen Bestimmungen bedür­fen unserer schriftli­chen Bestätigung.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer.

§ 2 Angebote

Alle Angebote, die durch uns oder durch Handelsvertreter abgegeben werden, sind freibleibend.

§ 3 Aufträge

Sämtliche Aufträge, auch wenn Sie schriftlich bestätigt sind, stehen unter dem Vorbehalt der Liefer­möglichkeit.
Bei wesentlicher Änderung der Rohwarenverfügbarkeit, bei Transportstörungen, bei Arbeitskämpfen, bei Betriebsstörungen behalten wir uns vor, die bestellte Menge zu verringern oder ganz vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen, irrtümlicher Falschlieferungen oder Minder­lieferungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die mit uns abzuschließenden Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Diese ist auch allein für den Umfang der Lieferung maßgebend.
Nebenabreden, Ergänzungen und / oder Abänderungen jeder Art bedürfen ebenfalls zu ihrer Wirk­samkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Das gilt auch für alle Vereinbarungen, die über Ver­treter oder sonstige Dritte geschlossen werden.
Vom Besteller gewünschte elektronische oder telefonische Benachrichtigungen gehen zu seinen Lasten. Er trägt die Gefahren der Verstümmelung und unrichtigen Übermittlung. Wir haften nicht für Fehler oder Verzögerungen, die infolge unrichtiger oder unvollkommener Adressenangabe oder man­gels besonderer Versandvorschriften bahnlagernd usw. entstehen.

§ 4 Preise

Bestellungen des Kunden werden nur zu den jeweils aktuellen Preisen und Konditionen angenom­men. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise am Tag der Lieferung in Euro, verzollt und versteuert zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Lieferung, Lieferzeit

Die Lieferungen erfolgen frei Haus des Käufers. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir schriftlich und ausdrücklich die Gewähr für deren Einhaltung übernommen haben.
Ist eine feste Lieferzeit vereinbart und haben wir die Gewähr dafür übernommen, so gilt diese Liefer­zeit vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die von uns nicht zu vertreten sind.
Der Käufer kann bei Verzug vom Vertrag zurücktreten. An­spruch auf Schadensersatz wegen Nichter­füllung besteht nicht, es sei denn, die Ver­zögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Lieferverpflichtung ent­fällt, soweit höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Um­stände entge­genstehen.
Alle Sendungen, auch bei frachtfreier Lieferung, reisen für Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Transportschäden wird keine Haftung übernommen. Für auf dem Transportweg in Verlust geratene oder beschädigte Produkte muss der Kunde den Schaden unverzüglich gegenüber dem Transporteur / Frachtführer melden. In allen Fällen ist das Reklamationsrecht durch eine Bescheinigung der Güter­abfertigung zu sichern. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

§ 6 Gewährleistung, Schadensersatz

Die gelieferte Ware ist durch den Käufer unverzüglich und unmittelbar nach Eintreffen der Ware auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Mindermengen, Falschlieferungen und äußerlich erkennbar beschädigte Waren sind bereits auf der Empfangsquittung zu vermerken.
Sämtliche Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt der Käufer diesen Pflichten nicht nach, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein nicht erkennbarer Mangel erst später, so hat der Käufer diesen unverzüglich nach der Entdeckung spezifiziert zu rügen. Kommt er dieser Ver­pflichtung nicht nach, gilt die Ware auch hinsichtlich eines solchen Mangels als genehmigt.
Bei rechtzeitiger und begründeter Beanstandung der Ware sind wir berechtigt, die mangelhafte Ware nach unserer Wahl zurückzunehmen und durch vertragsgemäße Ware zu ersetzen oder die gelieferte Ware - sofern dies möglich und für den Käufer zumutbar ist - nachzubessern.
Sind wir bei begründeten und fristgerecht gerügten Beanstandungen nicht bereit oder in der Lage, innerhalb angemessener Frist für eine Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung zu sorgen, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Verzögerte Abnahme der Sendungen vom Spediteur schließt jedes Beanstandungsrecht aus. Rück- und Weitersendungen beanstandeter Waren dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung des Lieferanten vorgenommen werden. Das vom Lieferanten ermittelte Gewicht ist maßgebend. Der Käufer hat den aus der Eigenart der Ware herrührenden natürlichen Gewichtsschwund zu tragen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer vor.
Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bleibt gem. § 455 BGB solange vorbehalten, bis sämtliche (auch zukünftige) Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt, insbesondere auch erfüllungshalber gegebene Schecks oder Wechsel eingelöst sind (Kontokorrentvorbehalt).
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltswaren im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet.
Der Käufer tritt hiermit im Voraus sämtliche Forderungen aus Weiterverkäufen der unter Eigentums­vorbehalt gelieferten Waren an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einzie­hung der Forderungen berechtigt, solange er seine Verpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß erfüllt und kein Insolvenzverfahren gegen den Käufer eingeleitet bzw. die Einleitung mangels Masse abgelehnt worden ist. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiter veräußert - gleichgültig, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung -, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiter veräußert wird.
Sofern wir wegen Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere wegen Zahlungsverzugs, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sind, hat der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nach Erklärung unseres Rücktritts unverzüglich zurückzugeben. Die Kosten für die Rückgabe trägt der Käufer.
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benach­richtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit frei­zugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % über­steigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 8 Fälligkeit, Zahlung, Verzug, Verjährung

1. Der Kaufpreis sowie etwa zu zahlende Nebenkosten sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsda­tum ohne Abzug fällig.
2. Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht angenommen. Die Annahme von Schecks erfolgt ledig­lich an Erfüllung statt. Bei Überschreitung der Zahlungstermine - soweit Verträge unter § 24 Satz 1 des AGB - Gesetzes fallen, tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein. Vom Zeitpunkt des Verzu­ges an stehen uns Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszins der Bundesbank zu.
Unsere Reisenden und Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt (Ausnahme Verrechnungs­schecks).
Gegenüber unseren Ansprüchen ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen, es sei denn, sie seien von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden, ausgeschlossen. Bei Verträgen, die nicht unter § 24 Satz 1 des AGB-Geset­zes fallen, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts jedoch nicht ausgeschlossen, soweit der Anspruch des Kunden auf demselben Vertrag beruht wie die Forderung des Käufers.
3. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Käufer mit der Erfüllung seiner Verbind­lichkeiten gegenüber uns in Verzug gerät, dass seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft wird, dass er seine Zahlungen einstellt oder dass gegen ihn die Eröffnung des Vergleichs - oder Kon­kursverfahrens beantragt wird, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, die Vor­auszahlung des gesamten Kaufpreises zu verlangen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers bei Mängeln der gelieferten Waren (einschließ­lich Schadensersatzansprüche) verjähren in den Fällen des § 437 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einer Frist von 1 Jahr. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Waren.
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGB verjähren ebenfalls in einer Frist von 1 Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach dem Gesetz.
Die vorgenannten Verjährungsregelungen gelten nicht für Fälle des Unternehmerregresses (§§ 478, 479 BGB) sowie für Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit eines Menschen. Sie gelten ferner nicht in Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. 

§ 9 Datenschutz

1. Die Büsumer Fischereigesellschaft mbH & Co. KG verpflichtet sich, die Privatsphäre und die persön­lichen Daten der Kunden zu schützen. Die personenbezogenen Daten werden ausschließ­lich nach den strengen Vorschriften des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und genutzt. Die überlassenen Daten werden lediglich zur Abwicklung von Bestellungen und Anfragen, um den Kunden über Änderungen auf der Webseite, der Serviceleistungen und interessante An­gebote auf dem laufenden zu halten. Die persönlichen Daten der Kunden werden weder verkauft noch werden diese Dritten überlassen, es sei denn, es handelt sich um Partner (Hersteller, Transporteure), die die Büsumer Fischereigesellschaft mbH & Co. KG bei der Abwicklung der Bestel­lung oder sonstiger Anfragen unterstützen.
2. Für Datenschäden oder Schäden durch Datenmissbrauch durch kriminelles Eindringen in Rechner übernimmt die Büsumer Fischereigesellschaft mbH & Co. KG keine Haftung, verpflichtet sich aber, die für die Büsumer Fischereigesellschaft mbH & Co. KG möglichen und zumutbaren Schutz­maßnahmen zu nutzen.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes; Artikel 29 des Einführungsgesetzes zum BGB bleibt unberührt. Dieses Recht findet auch bei der Lieferung an aus­ländische Abnehmer uneingeschränkt Anwendung.
Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitig­keiten ist Meldorf, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent­lich rechtliches Sondervermögen ist.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Wöhrden.

§ 11 Schlussbestimmungen

Für den Fall, dass einzelne oder mehrere Bestimmungen rechtunwirksam, nichtig oder undurchführbar sind oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit der Verträge hiervon unberührt.
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